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Reha-Klinik selbst auswählen

Zum Wohle des Patienten: Wunsch- und Wahlrecht für Reha-Kliniken.

Ob selbst beantragt oder verordnet – wenn eine Reha-Maßnahme notwendig ist, liegt der Wunsch nach einer bestimmten Klinik nah. Damit diesem entsprochen wird, lohnt ein Blick ins Sozialgesetzbuch 9 / Paragraph 8 mit dem Titel „Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten“:

„Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (…).“

Patienten können und sollten demnach ihren Wunsch äußern, wenn dieser dem Genesungsprozess zuträglich ist. Die Klinik der Wahl muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie ist für die Behandlung der vorliegenden Krankheit von den jeweiligen Kostenträgern zugelassen.
  • Die Klinik wurde hinsichtlich ihrer Qualitätsstandard überprüft und zertifiziert.

Dies gilt sowohl für stationäre als auch ambulante Einrichtungen.

Wenn die Klinik Ihrer Wahl alle Anforderungen erfüllt, reichen Sie diesen Wunsch direkt mit dem Reha-Antrag ein. Führen Sie dabei sowohl die medizinischen Gründe, wie die besondere Eignung der Einrichtung, als auch private an.

Dazu zählen beispielsweise eine gute Erreichbarkeit oder positive Erfahrungen, die Sie bereits vor Ort gesammelt haben.

Wenn Ihnen der Antrag nicht mehr vorliegt, können Sie Ihren Wunsch und die Begründung beim zuständigen Leistungsträger nachreichen.

Sie haben sich bereits für die HOY-REHA als Wunschklinik entschieden? Dann können Sie sich eine Antragsvorlage zum Wunsch- und Wahlrecht direkt hier herunterladen.

Wurde die Reha ohne Berücksichtigung Ihrer Wunschklinik bewilligt, schauen Sie sich den Bescheid genau an. Er enthält Informationen zur sogenannten Heilstättenänderung und eine Frist. Stellen Sie im Rahmen dieser einen entsprechenden Änderungsantrag und nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht, um die für Sie optimale Behandlung in Ihrer zu erhalten.

Sie interessieren sich für eine Reha in unserem Haus? Wir unterstützen Sie gern kostenfrei bei der Beantragung und beraten auch zum Thema „Wunsch- und Wahlrecht“. Möglich ist das zum Beispiel im Rahmen einer individuellen Reha-Sprechstunde.

Terminvereinbarungen mit unserer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin sind unter 03571 – 605560 oder per Mail an reha-sprechstunde@hoy-reha.de möglich.

Sie haben sich bereits für die HOY-REHA als Wunschklinik entschieden? Dann können Sie sich eine Antragsvorlage zum Wunsch- und Wahlrecht direkt hier herunterladen.