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8. April 2021 Die HOY-REHA Hoyerswerda hat weiterhin geöffnet und medizinisch notwendige Behandlungen werden durchgeführt. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests durch den Patienten ist dabei nicht notwendig.

Das sächsische Staatministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mitgeteilt, dass die noch geltende aktuelle Corona-Ordnung entsprechend geändert wurde: “Um individuelle Härten für Betroffene zu vermeiden, ist ab Samstag, 10. April 2021, für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen kein Test mehr erforderlich. Betroffen sind nur körpernahe Dienstleistungen, bei denen die gesamte Dienstleistung am Körper erfolgt, z.B. Physiotherapie, Massage oder Fußpflege.”

Medizinisch notwendig sind Dienstleistungen, die entweder ärztlich verordnet oder zwingend erforderlich sind, um einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegen zu wirken.