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7. Oktober 2022 Am 1. Oktober ist die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen in Kraft getreten. Sie gilt voraussichtlich bis 7. April 2023. Folgende Änderungen ergeben sich daraus für Reha-Maßnahmen, Behandlungen und Präventionsangebote der HOY-REHA Hoyerswerda:

  • ab sofort ist wieder im gesamten Haus das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht
  • Patient*innen und Besucher*innen weisen bitte vor Nutzung des Gesundheitsangebotes ein tagesaktuell negatives Testergebnis nach. Ein Selbsttest innerhalb der letzten 24 Stunden reicht aus. => Dies ist bei jedem Besuch notwendig!

Wir danken allen Patient*innen und Besucher*innen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung.