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3. März 2022 Ab dem 4. März 2022 gilt in der gesamten HOY-REHA Hoyerswerda die 3G-Regel. Damit kann wieder jeder die Gesundheitsangebote der Hoyerswerdaer Rehaklinik nutzen. Grundlage ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die am 4. März 2022 in Kraft tritt. Sie gilt zunächst bis 19. März 2022.

Was bedeutet 3G in der HOY-REHA?

Voraussetzung ist das Einhalten der 3G-Regel. Dementsprechend muss der Patient entweder „geimpft“ oder „genesen“ oder „getestet“ sein und der entsprechende Nachweis in der HOY-REHA erbracht werden. Dann kann das Gesundheitsangebot beginnen. Eine medizinische Verordnung ist dafür nicht notwendig. Dies gilt zum Beispiel für

therapeutische Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Massagen
THERAFIT
Präventionskurse
HOY-REHAsport

Was bedeutet der Status „geimpft“?

Seinen gültigen Impf-Nachweis erbringt bitte, wer:

• den Status “geboostert” hat, also zum Beispiel dreifach geimpft ist oder nach überstandener Corona-Infektion zwei Impfungen erhalten hat
• wer zwei Mal geimpft ist, 14 Tage nach der 2. Impfung. Die Impfung darf jedoch höchstens drei Monate her sein.

Was bedeutet der Status „genesen“?

Seinen Genesenen-Nachweis erbringt bitte, wer:

• innerhalb der vergangenen sechs bzw. drei Monate eine Corona-Infektion überstanden hat. Hier zählt die Dauer des Genesenenzertifikats (drei bzw. sechs Monate, je nach Ausstellungsdatum)

Was bedeutet der Status „getestet“?

Wer weder als „geimpft“ noch „genesen“ gilt, bringt bitte zum Termin einen aktuellen, negativen Testnachweis mit. Ein POC-Test hat dabei eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Ein PCR-Test muss innerhalb der vergangenen 48 Stunden durchgeführt worden sein.

Bitte beachten: Das Tragen einer FFP2-Maske ist weiterhin im gesamten Haus Pflicht. Vielen Dank.