- die Rehabilitationsfähigkeit
eine ausreichende Mobilität
eine positive Rehabilitationsprognose
die Absicherung im sozialen Umfeld
Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger stimmen einem ärztlichen Antrag zu, wenn nachfolgende Rehabilitations-Ziele erfüllt werden:
- Vermeidung bzw. Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
Verhinderung der Erwerbsunfähigkeit
Vermeidung bzw. Verkürzung einer Stationären Rehabilitations-Leistung
Verkürzung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Schnelle berufliche Wiedereingliederung



