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Ihre Bewegung in guten Händen

Zustimmung durch den Leistungsträger:

Vorraussetzungen für die Leistungsbewilligung der Rehabilitationsmaßnahmen in den genannten Indikationen sind:
    die Rehabilitationsfähigkeit
    eine ausreichende Mobilität
    eine positive Rehabilitationsprognose
    die Absicherung im sozialen Umfeld


Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger stimmen einem ärztlichen Antrag zu, wenn nachfolgende Rehabilitations-Ziele erfüllt werden:
    Vermeidung bzw. Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
    Verhinderung der Erwerbsunfähigkeit
    Vermeidung bzw. Verkürzung einer Stationären Rehabilitations-Leistung
    Verkürzung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
    Schnelle berufliche Wiedereingliederung


Rehateam am Tisch

Ines am Gerät

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