Grundlegende Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme sind immer
- die Beantragung durch den behandelnden FA für Orthopädie / Chirurgie bzw. Hausarzt sowie
- die Kostenzusage des jeweiligen Rentenversicherungsträgers bzw. der Krankenkasse.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt mit Operation oder konservativer Behandlung (z. B. Spritzentherapie) erfolgt die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung in Zusammenarbeit mit dem Arzt durch den Klinik-Sozialdienst.
Als persönlicher Antrag ist dazu ein Formular auszufüllen mit dem Vermerk, dass AHB ausdrücklich gewünscht und von den häuslichen Bedingungen her abgesichert ist. - Sind Sie erwerbstätig oder arbeitssuchend und erhalten keine Rente, so ist der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. Mitteldeutschland zu stellen.
- Sind Sie Schüler, Student, familienversichert oder beziehen Rente, so ist der Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
- Sind Sie privat versichert, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Sobald die schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten vorliegt, können die konkreten Absprachen zur Aufnahme in unsere Einrichtung getroffen werden.
Für die Kostenübernahme gilt generell :




