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Ihre Bewegung in guten Händen

Vorraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation:


Grundlegende Voraussetzungen für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme sind immer

  • die Beantragung durch den behandelnden FA für Orthopädie / Chirurgie bzw. Hausarzt sowie
  • die Kostenzusage des jeweiligen Rentenversicherungsträgers bzw. der Krankenkasse.


  • Sobald die schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten vorliegt, können die konkreten Absprachen zur Aufnahme in unsere Einrichtung getroffen werden.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt mit Operation oder konservativer Behandlung (z. B. Spritzentherapie) erfolgt die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung in Zusammenarbeit mit dem Arzt durch den Klinik-Sozialdienst.
    Als persönlicher Antrag ist dazu ein Formular auszufüllen mit dem Vermerk, dass AHB ausdrücklich gewünscht und von den häuslichen Bedingungen her abgesichert ist.

  • Für die Kostenübernahme gilt generell :
  • Sind Sie erwerbstätig oder arbeitssuchend und erhalten keine Rente, so ist der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. Mitteldeutschland zu stellen.
  • Sind Sie Schüler, Student, familienversichert oder beziehen Rente, so ist der Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
  • Sind Sie privat versichert, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.






Rehateam am Tisch

Jana Kopf

MTT Fahrräder
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